CovidSehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Corona-Selbstestungen der Schülerschaft und des Schulpersonals sind im Großen und Ganzen - mit der Unterstützung durch DRK-Mitarbeiter/innen – sehr erfolgreich angelaufen und werden mittlerweile immer mehr zur Routine.
Durch die von Bundestag und Bundesrat neu geregelte Gesetzeslage ergeben sich auch für Schulen in Hessen einige Konsequenzen, die das Hessische Kultusministerium entsprechend umsetzt.
Hier für Sie/euch die wichtigsten Regelungen in Kurzform (die vollständige Fassung des Ministerschreibens ist allen per Mail zugegangen und kann hier aufgerufen werden):

A.) Inzidenz von mehr als 100 bis 165 (hier befinden wir uns aktuell; Stand 26.04.: 128)

Wenn der Landkreis Waldeck-Frankenberg an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen beziehungsweise Klassen.
Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ändert sich nichts gegenüber den bisherigen Regelungen.
Für die Jahrgangsstufen 7 und höher gilt ab Donnerstag, dem 06. Mai 2021, dass sie im Wechselunterricht beschult werden.
NEU: Die Abschlussklassen (H9/R10), die bisher vollständig in Präsenz beschult wurden, müssen ab Montag, den 3. Mai 2021 in den Wechselunterricht gehen.

B.) Inzidenz von mehr als 165

Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis Waldeck- Frankenberg die Inzidenz den Wert von 165, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden.
Ausnahme: Abschlussklassen (H9/R10) verbleiben im Wechselunterricht.

C.) Inzidenz unter 100

Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen aus der aktuellen Corona-Einrichtungsschutzverordnung.

Diese sind derzeit:
Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 5 und 6.
Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7.
Präsenzunterricht für die Abschlussklassen.

Notbetreuung

Für Zeiten des Wechsel- und Distanzunterrichts besteht wie bisher die Möglichkeit, eine Notbetreuung nach den bislang geltenden Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen (vgl. HKM-Schreiben vom 11. Februar und 12. April 2021).
Für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Schulpersonal gilt weiterhin die durch das Land Hessen verbindlich angeordnete Testpflicht.

Schülerbeförderung per Bus

Gemäß § 28b der bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVI-19) bei besonderen Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung auch bei der Schülerbeförderung ab Montag, 26.04.2021, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) gilt.

Eine herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz oder eine chirurgische Maske sind nicht mehr ausreichend. Die Schülerinnen und Schüler werden in Bus oder Bahn gemäß Infektionsschutzgesetz nur befördert, wenn sie eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.

Mit freundlichen Grüßen uns erhalten Sie sich Ihre Gesundheit
Gaß, Schulleiter

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