CovidSehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

zunächst einmal wünschen Schulleitung und Kollegium der Gesamtschule Battenberg Ihnen/euch und allen Angehörigen ein Frohes Neues Jahr 2021 und vor allem Gesundheit, Glück und Zufriedenheit. Heute Morgen haben uns die Informationen aus dem Hessischen Kultusministerium erreicht, wie sich der Unterricht nach den Weihnachtsferien in den nächsten drei Wochen gestalten soll. Die wichtigsten Eckpunkte daraus und die Auswirkungen für unsere Schule, haben wir an dieser Stelle für Sie und euch zusammengestellt.

Folgende Informationen für den Unterrichtszeitraum vom 11.01. – 31.01.2021 aus dem HKM haben uns heute Morgen erreicht (siehe Hessisches Kultusministerium).

Elternanschreiben des Kultusministeriums

Schulanschreiben des Kultusministeriums


Da unsere Lehrkräfte nicht gleichzeitig Präsenzunterricht in der Schule und parallel Distanzunterricht erteilen können (die technischen Voraussetzungen seitens unseres Schulträgers sind auf sehr gutem Weg, sind derzeit aber noch nicht freigeschaltet), sollten wirklich nur Eltern, die auf keinerlei Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder der Jahrgangsstufen 5 – 6 zurückgreifen können, vom Angebot des Präsenzunterrichts Gebrauch machen!

1. Jahrgangsstufen 5 – 6
• Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird die Präsenzpflicht ausgesetzt. Schülerinnen und Schüler sollen, wann immer es möglich ist, zu Hause betreut werden! Daher können sie je nach Ihrer Entscheidung als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte dem Unterricht in der Schule fernbleiben. Die Schülerinnen und Schüler nehmen dann von zuhause aus im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzlernen teil. Daraus werden Ihren Kindern keine Nachteile (z. B. bei der Benotung) im Vergleich zu Schülern/innen im Präsenzunterricht entstehen.

• In dem Falle, dass Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen soll, teilen Sie dies der Klassenlehrkraft Ihres Kindes schriftlich bis heute Abend, d. 07.01.2021 um 20.00 Uhr mit.
Sollten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen im Laufe des Monats ändern, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für den Präsenzunterricht der folgenden Woche bis spätestens Donnerstagabend bei der Klassenlehrkraft wieder an- oder abzumelden.
• Die Zeugnisnoten für das 1. Halbjahr werden auf der Grundlage der bis zum Zeitpunkt des Aussetzens der Präsenzpflicht am 16. Dezember 2020 erbrachten schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen erstellt.

2. Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Klassen H9/R10)

• Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) erhalten Distanzunterricht, für den weiterhin die Schulpflicht gilt! Die Leistungen werden bewertet!

• Ihre Kinder erhalten von den Lehrerinnen und Lehrern Aufgaben und Arbeitsaufträge, die sie zuhause bearbeiten müssen.

• Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden in der Zeit des Distanzunterrichts nicht statt. Ersatzleistungen sind möglich.

• Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Schule sichergestellt werden.

• Die Zeugnisnoten für das 1. Halbjahr werden auf der Grundlage der bis zum Zeitpunkt des Aussetzens der Präsenzpflicht am 16. Dezember 2020 erbrachten schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen erstellt.

3. Präsenzunterricht in den Abschlussklassen (H9, R10)

• Der Unterricht in den Abschlussklassen erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht in der Schule.

• Der Unterricht wird bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erteilt. Gegebenenfalls werden die Lerngruppen dafür geteilt und in benachbarten Räumen untergebracht. Die Lehrkraft ist dann zeitgleich für beide Teilgruppen zuständig.

• Phasenweise kann der Präsenzunterricht durch Distanzunterricht ersetzt werden.

• Für alle in diesem Jahr anstehenden Abschlussprüfungen wird gewährleistet, dass nur diejenigen Lerninhalte Prüfungsgegenstand sind, die auch vermittelt wurden. Das HKM wird zeitnah konkrete Regelungen zu den Abschlussprüfungen bekanntgeben.

•Die Beratungsgesräche zu den Realschulpräsentationsprüfungen finden am 11.01.2021 in der Schule statt.

Bitte beachten Sie, dass neben der vom Hessischen Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelung wie auch bisher – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – abweichende regionale Maßnahmen wie Quarantäneanordnungen oder temporäre Schulschließungen (z. B. durch die Gesundheitsämter) für die Schulen getroffen werden können.

Bitte beachten Sie auch unsere Kommunikationsabsprachen!

Schulpsychologische Hilfe:
Die Pandemie ist in vielerlei Hinsicht eine große Herausforderung für Sie als Eltern. Bitte scheuen Sie sich nicht, bei Bedarf mit den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Kontakt aufzunehmen, die Ihnen in jedem der 15 Staatlichen Schulämter zur Seite stehen, in schwierigen Situationen vermitteln und wichtige Tipps für die gemeinsame Zeit zuhause geben.

Die entsprechenden Telefonnummern Ihres Staatlichen Schulamtes finden Sie unter folgendem Link auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums:https://kultusminis-terium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-eltern/schulpsychologi-sche-hinweise-im-rahmen-von-corona/schulpsychologische-telefonberatung.

Zusätzlich steht Ihnen und Ihren Kindern unser das Beratungsteam der GSB zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen, und bleiben Sie alle weiterhin gesund

Reinhold Gaß, Schulleiter