GSB LRS 1Jahrgang 5 - 6

Der Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule bringt für alle Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen eine Vielzahl von Veränderungen mit sich. Selbst bei guten Schülerinnen und Schülern kann das anfangs zu einem Absinken der Leistungen führen. Kommt dann noch eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) hinzu, bedeutet das für Schüler ein zusätzliches Problem. Es ist deshalb sehr wichtig, Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche schnell zu erkennen, um frühzeitig mit der Förderung beginnen zu können. Zu diesem Zweck werden an der Gesamtschule Battenberg zu Beginn des Schuljahres in allen fünften Klassen Übungsdiktate geschrieben, um frühzeitig Schülerinnen und Schüler mit LRS zu erkennen.

Grundlage für die Diagnose und den Umgang von Kindern mit LRS sind:
• Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen vom 18. Mai 2006
• Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen vom 29. April 2014

Vom Verdacht zur Anerkennung
Schülerinnen und Schüler mit LRS sollen möglichst systematisch erfasst werden, um bereits erste Förderansätze zu erkennen. Dies gilt nicht nur für die bereits in der Grundschule erkannten LRS-Betroffenen, sondern auch für die Kinder, die sich mit dem Schreiben und Lesen auffällig schwer tun. Bis zu den Herbstferien werden die Beobachtungen gesammelt und dann über die Anerkennung des LRS-Status entschieden, dabei werden externe Gutachten – falls vorhanden, einbezogen.
Mit der Anerkennung des LRS-Status erhalten die Schülerinnen und Schüler automatisch für die Dauer des 5. Schuljahres den so genannten Notenschutz (§43 der Verordnung). Dies bedeutet, dass auf die Bewertung der Rechtschreibung in Deutsch, aber auch in allen anderen Fächern verzichtet wird. Allerdings sind diese Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am wöchentlich stattfindenden LRS-Förderunterricht teilzunehmen.
In den folgenden Schuljahren wird individuell überprüft, ob ein Nachteilsausgleich – wird nicht im Zeugnis erwähnt – gewährt oder von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung bzw. -bewertungen – wird im Zeugnis erwähnt – abgewichen werden soll (§7 der Verordnung).
Der LRS-Status jedes einzelnen Schülers wird einmal pro Halbjahr von den jeweiligen Fachlehrern und der LRS-Förderkraft besprochen und gemäß der Entwicklung angepasst.

Fördern mit System - ...

...der Münsteraner Lernserver
Lernserver LogoDer LRS-Förderunterricht ist mit einer Wochenstunde festgelegt. Dort werden zu Beginn die individuellen Probleme der Schülerinnen und Schüler (s. LRS-Förderplan) mit Hilfe des Münsteraner Lernservers (http://www.lernserver.de) analysiert. Prof. Dr. F. Schönweiss von der Uni Münster bietet dort die Möglichkeit einer ausführlichen Diagnostik der Rechtschreibung von Kindern mit LRS an.
Die Lernserver-Diagnostik basiert auf einer Datenbank, die auf Grundlage einer sprachwissenschaftlichen Analyse der Fehlschreibungen von mehr als 20.000 Kindern erstellt wurde. Auf diese Weise kann ein Großteil jener Schreibungen ‚abgefangen’ werden, die Kinder produzieren. An diese Datenbank gekoppelt ist ein dynamisches Analyseprogramm, welches neue Fehlschreibungen ‚intelligent’ zerlegt, u.a. in Morpheme, Silben und Grapheme. An den Nahtstellen dieser Wortbausteine werden die Fehler vom Programm erkannt und einer der bislang 217 Fehlerkategorien zugeordnet.
Mithilfe der Münsteraner Rechtschreibanalyse wird ein individuelles Fehlerprofil bestimmt. Um mit Blick auf die mit der Diagnose verzahnte Förderung alle dafür erforderlichen Anhaltspunkte über Stärken und Schwächen der Kinder zu erhalten, wurden spezielle Tests konstruiert, bei denen die Kinder bewusst immer wieder vor konkrete, altersadäquate Rechtschreib-Entscheidungssituationen stehen. Dies nicht, um möglichst viele Fehler zu provozieren, sondern um genau diejenigen Informationen zu erhalten, die für eine umfassende Einschätzung der Rechtschreibkompetenzen des Kindes benötigt werden. Dabei gibt jeder Test Rückschlüsse über die bereits vorhandenen Rechtschreibkompetenzen.
Eine qualitative Einschätzung des Leistungsstands eines jeden Schülers steht dann zur Verfügung und darauf aufbauend werden individuelle Übungen vorgeschlagen. Diese erhalten die Schülerinnen und Schüler und bearbeiteten sie im LRS-Förderkurs. Die entstehenden Kosten für Analyse und Bereitstellung der Fördermaterialien werden zurzeit von externen Sponsoren übernommen.

…der Förderplan
Ausgehend von der oben beschriebenen Analyse wird die Entwicklung jedes einzelnen Kindes im Förderplan (Förderplanmuster GSB) dokumentiert, der Grundlage für die systematische Förderung ist. Er wird von den LRS-Lehrern erstmals am Ende des fünften Schuljahresjahres erstellt und wird dann kontinuierlich fortgeschrieben. Schüler, Eltern und Lehrer sollten den Plan anschließend gemeinsam besprechen. Um die Verbindlichkeit der Vereinbarung zu dokumentieren, soll der Förderplan von dem Betroffenen, den beteiligten Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern unterschrieben werden.

…Unterstützung finden
Bei LRS sollten Eltern immer auch das Gespräch mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer sowie den Fachlehrern für die Fremdsprache suchen. Der offizielle LRS-Beauftragte an der GSB ist Herr Gottschalch.

Ab Jahrgang 7

Die Schülerinnen und Schüler wurden nun seit zwei Jahren mittels der individualisierten Aufgaben des Münsteraner-Lernservers gefördert. Da der Umfang der einzelnen Fördermaterialien sehr unterschiedlich ist, wird dies im Förderunterricht des Jahrgangs 7 aufgefangen.
Bereits zu diesem Zeitpunkt, intensiver aber ab Jahrgang 8 liegt das Hauptaugenmerk auf der selbstständigen Fehlererkennung und der Korrektur durch die bis jetzt erarbeitete Grundlagen. Wurden bisher Aufgaben bearbeitet, die individuell auf die Fehlerschwerpunkte jedes einzelnen zugeschnitten waren, müssen nun selbst geschriebene Texte korrigiert werden. Wichtig hierbei ist, dass den Schülerinnen und Schülern bewusst ist, wo sie Fehler machen (Jahrgang 5 bis 6).
Neben der Arbeit mit den speziell für LRS-SchülerInnen angeschafften Duden, kommt vor allem ein Fehlerauswertungsbogen zum Einsatz, der, anfangs mit Hilfe der Förderlehrer, später selbstständig geführt wird.
Aber auch die erlernten Strategien zur Fehlererkennung und -beseitigung werden immer wieder aufgegriffen, wiederholt und so gefestigt. Zum Einsatz kommen hierbei speziell für den Bereich der Lese-Rechtschreib-Schwäche entwickelte Materialien.

Bei Fragen und Problemen
Hierbei sollten die LRS-Lehrkräfte immer die ersten Ansprechpartner sein. Weil der Umgang mit dem Thema LRS für Eltern wie Lehrer oftmals eine neue Erfahrung ist, sollten Eltern versuchen, ihre Erfahrungen zu teilen und ihre Bereitschaft für eine Zusammenarbeit signalisieren. Je besser die Zusammenarbeit ist, desto effektiver lassen sich Förderempfehlungen sinnvoll in den Schulalltag integrieren.
Sind außerschulische Fördermaßnahmen geplant, sollte dies auch den Lehrern mitgeteilt werden, damit sie auf Veränderungen im Lese-Rechtschreib-Verhalten achten können.

 

GSB LRS 3

Fragen zu LRS im Allgemeinen und LRS an der GSB im Speziellen:
Herr Gottschalch

Fragen zum Förderplan und zu dessen Umsetzung:
LRS-Lehrerin/-Lehrer, Deutschlehrerin/Deutschlehrer, Klassenlehrerin/Klassenlehrer,
Fremdsprachenlehrerin/Fremdsprachenlehrer

Fragen zum Münsteraner-Lernserver
www.lernserver.de

Sonstige Fragen zum Thema LRS:
Landesverband Legasthenie + Dyskalkulie Hessen e.V.
Geschäftsstelle

www.lvl-hessen.net
oder auf den Internetseiten des Bundesverbandes unter: www.legasthenie.net

 

Die LRS- Förderung wird dankenswerterweise von der Frankenberger Bank unterstützt, die einen Teil der Materialkosten und die Finanzierung der Testungen übernimmt. 

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