Baustelle zwischen Hatzfeld und Holzhausen

AchtungBaustelle zwischen Hatzfeld und Holzhausen (Linie 540) Stand: 05.09.2023

Abfahrt an der Gesamtschule Battenberg nach Holzhausen: 12:55 Uhr/13:55 Uhr/15:55 Uhr.
Nach der 5. Stunde ist die Fahrt direkt nach Holzhausen nicht möglich, aber es besteht die
Möglichkeit, den Bus an der Schule (Abfahrt 12:10, Linie 540.3) nach Hatzfeld zu nehmen,
dort umzusteigen und mit dem Grundschulbus nach Holzhausen zu fahren.

Aufhebung der verbliebenen Regelungen (Ministerschreiben 29.03.2023)

CovidDa die Corona-Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz am 8. April 2023 auslaufen und die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft tritt, werden ebenfalls alle verbliebenen Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb mit Wirkung vom Samstag, dem 8. April 2023, aufgehoben.

Alle Details entnehmen sie bitte dem Ministerschreiben vom 29.03.2023 hier im Downloadbereich!

Das Hessische Kultusministerium informiert:

Das Hessische Kultusministerium informiert:

Wir haben auf der Grundlage der neuen Rechtslage den Wegweiser, der alle Informationen zum Umgang mit Corona für die ganze Schulgemeinde bündelt, sowie den Hygieneplan aktualisiert. Sie können diese unter
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/corona/dokumente-zur-unterrichtsorganisation
abrufen.
Die wesentlichen Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Nach der ab Mittwoch, dem 23. November 2022, geltenden Fassung der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung gilt Folgendes:
Schülerinnen und Schüler(n), bei denen aufgrund eines positiven Antigen-Selbsttests oder eines PCR-Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen ist, müssen sich nicht mehr absondern;

  • es wird jedoch dringend empfohlen, sich für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests zu Hause abzusondern. Diese Empfehlung gilt auch nach Ablauf der fünf Tage weiter, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, maximal jedoch für zehn Tage. Schülerinnen und Schüler sind in diesem Zeitraum von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit und nehmen am Distanzunterricht teil, solange keine Krankmeldung vorliegt; (weiterführende Informationen zum Distanzunterricht finden Sie im „Leitfaden Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ auf S. 18 f.);
  • sind in allen Jahrgangsstufen, wenn sie trotzdem am schulischen Präsenzbetrieb teilnehmen, für die Dauer von fünf Tagen nach der Positivtestung dazu verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske in der Schule zu tragen; (weiterführende Informationen finden Sie im Wegweiser auf S. 6 und im Hygieneplan auf S. 7 f.);
  • ist die Teilnahme an musik- und sportpraktischen Übungen mit Maske freigestellt, dies gilt auch für entsprechende praktische Übungen im Fach Darstellendes Spiel; (weiterführende Informationen finden Sie im Wegweiser auf S. 6 und im Hygieneplan auf S. 7 f.);
Weiterlesen: Das Hessische Kultusministerium informiert:

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