corona 4893276 1280Liebe Schulgemeinde,
kurz vor den Osterferien möchten sich Schulleitung, Personalrat und Schulelternbeirat noch einmal an Sie und euch wenden, auch wenn vieles weiterhin ungeklärt ist oder sich unserem Einfluss entzieht. Die letzten Wochen standen im Zeichen der Corona-Krise, die entscheidend in unseren Alltag und in unser Schulleben eingegriffen hat. Für uns alle war und ist dies eine sehr große Herausforderung. Niemand von uns hat in seinem Leben Vergleichbares erlebt. Und im Moment weiß niemand genau, wie sich die Gesamtsituation entwickeln wird. Dass ist im Moment sicher unbefriedigend, aber wir alle müssen in diesen außergewöhnlichen Zeiten sehr flexibel reagieren und gleichzeitig besonnen bleiben. Virologen, Kultusbehörde, Schulamt und Schulträger haben das weitere Verfahren in der Hand.
Unsere Schule ist bis auf die Notbesetzung leer, denn der Präsenzunterricht ist ausgesetzt. Dies sind für die im Schulbetrieb tätigen Menschen sowie für unsere Schülerinnen und Schüler trotzdem keine verlängerten Osterferien. Stattdessen wurde eine Form von Unterricht eingeführt, bei dem sich Lehrer- und Schülerschaft unter den Vorgaben der Krise digital im Homeoffice austauschen. Emails und digitale Lernplattformen dienen der Kommunikation, aber das Lernen ohne gleichzeitige physische Anwesenheit von Lernenden und Lehrenden ist nicht einfach. Es fehlen unmittelbare Rückmeldungen und die positiv wirkenden Interaktionen in den Lerngruppen, die sonst den Lernvorgang entscheidend prägen. Eine erste Evaluation dieser, für viele von uns neuen Unterrichtsform, ist jetzt und im Nachgang der Krise notwendig, damit sich Schulen und Unterricht weiterentwickeln können. Dank an dieser Stelle an die Eltern, die uns beim „Home-Schooling“ unterstützen, ebenso an unser Kollegium und die Schülerschaft, die trotz der Grenzen dieses „Unterrichts in den eigenen vier Wänden“ ihr Bestes geben.

Im Angesicht der vielen offenen Fragen hier, unter Vorbehalt, der Versuch einiger Antworten (stand: 30.03.2020):

Welche Regelungen gelten bis zu den Ostferien und während der Osterferien?
Die Landesregierung hat beschlossen, den regulären Schulbetrieb bis zum Ende der Osterferien auszusetzen. In der Schule ist eine Notbetreuung für Kinder der Jahrgänge 5 und 6 eingerichtet, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Außerdem sind Geschäftszimmer und Schulleitung während der Unterrichtszeiten, i. d. Regel am Vormittag, in der Schule erreichbar. Zur Frage, ob und in welcher Form der Unterricht nach den Osterferien fortgesetzt wird, gibt es seitens der Kultusbehörden noch keine Auskunft. Das Kultusministerium teilt dazu mit, dass „wegen der Dynamik der Ausbreitung eine Neubewertung zum gegebenen Zeitpunkt vorgenommen wird. Bis dahin gelten die getroffenen Maßnahmen.“

  1. Finden Schüler- und Betriebspraktika während der Schulschließung statt?
    Nein, auch Schüler- und Betriebspraktika entfallen in der Zeit der Schulschließung.
  2. Finden außerunterrichtliche Veranstaltungen statt?
    Nein! Es sind alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen bis zum Schuljahresende untersagt. Hierzu zählen neben Studien- und Klassenfahrten und Schüleraustausche z. B. auch Schullandheimaufenthalte, Projekttage und Sporttage.
  3. Wie findet eine Leistungsbewertung statt?
    Gemäß der Verordnung sind Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen). Da der Unterrichtsbetrieb an den öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft mindestens bis zum Ende der Osterferien ausgesetzt ist, findet eine Leistungsfeststellung in diesem Zeitraum also nicht statt.
    Nicht ausgeschlossen, bzw. ausdrücklich gewünscht und gefordert, ist demgegenüber, Lernmaterialien zur Verfügung und auch Haus- bzw. Lernaufgaben zu stellen, damit die Rückkehr zum Unterricht mit nur geringstmöglichen Verzögerungen beim Lernstand bestmöglich gelingen kann. Ebenfalls möglich sind Ausarbeitungen und Hausarbeiten als mögliche Ersatzleistungen für Lernkontrollen als Teil der schriftlichen Arbeiten.
  4. Wie sieht es aus mit den Regelungen zu den schriftlichen Arbeiten?
    Dazu gibt es aktuell noch keine an die besondere Situation angepasste Neuregelung. Das HKM wird dies aber u. E. flexibel regeln müssen, da sich die geltenden Rechtsvorschriften in der Summe rein organisatorisch im aktuellen Schuljahr nicht mehr umsetzen lassen.
  5. Werden die zentralen schriftlichen Abschlussprüfengen im Haupt- und Realschulzweig stattfinden?
    Hierzu gibt es noch keine Aussage des HKM. Da aber die Abiturprüfungen stattfinden, ist davon auszugehen, dass die zentralen schriftlichen Abschlussprüfungen im Haupt- und Realschulzweig unter besonderen Bedingungen stattfinden werden. Dazu zählen die Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern zwischen den Prüflingen, ggf. Gruppenteilungen und die Gewährleistung, dass es zu keinen Gruppenbildungen kommen kann. Dies gilt genauso für den Weg zur Prüfung auf dem Schulgelände und nach der Prüfung.
  6. Wie ist mit den anstehenden Mahnterminen seitens der Schulen umzugehen?
    Ganz aktuell empfehlen HKM und Schulamt den Versand der Elterninformationen zu drohenden Nichtversetzungen noch zurückzuhalten, bis der weitere Verlauf des Schuljahres geklärt ist.

Unser Dank gilt unseren Eltern, allen Lehrerinnen und Lehrern, sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen, den Sekretärinnen, Hausmeisterin und Hausmeister sowie unseren Schülerinnen und Schülern, die in dieser Krise engagiert, überlegt-sachlich, abgestimmt und konsequent handeln. Nur gemeinsam und in dieser Form kann die Krisenbewältigung gelingen.

Mit den allerbesten Wünschen und bleiben Sie bzw. bleibt gesund
Schulleitung, Schulelternbeirat und Schulpersonalrat der Gesamtschule Battenberg

Reinhold Gaß, Schulleiter