corona 4893276 1280Liebe Schulgemeinde,

nach der Entscheidung der Landesregierung wird der reguläre Schulbetrieb in Hessen zunächst bis zu den Osterferien ausgesetzt.

Dazu nachfolgend die aktuellen Informationen des HKM zur getroffenen Entscheidung:

„In Hessen wird ab Montag, 16. März, an allen Schulen kein regulärer Unterricht mehr stattfinden. Am Montag haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte noch einmal Gelegenheit, in den Schulen zusammenzutreffen, um Verabredungen für die unterrichtsfreie Zeit bis zu den Osterferien zu treffen, persönliche Lehr- und Lernmaterialien aus den Schulen zu holen und Hinweise zu geben, wie Unterrichtsstoff ggf. vor- und nachbereitet werden kann. Schulleitungen sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können. Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.“

Das bedeutet für unsere Schule:

1. Am Montag, d. 16.03.2020,von der 1. bis zur 6. Stunde,können Schülerinnen und Schüler ihre Arbeitsmaterialien in der Schule abholen und, wenn noch nicht geschehen, klären, wie die Kommunikation mit der Klassenlehrkraft für die Zeit der Schulschließung stattfindet. Dies beinhaltet vor allem die Stellung von Aufgaben bis zu den Osterferien. Hierfür stehen die nach regulärem Stundenplan eingesetzten Lehrkräfte zur Verfügung. 

2. Ab dem 17.03.2020 findet nur noch Notbetreuung für o.g. Gruppen statt.Die Notbetreuung für Kinder der Klassen 5 und 6, bei denen beide Eltern bzw. ein alleinerziehender Elternteil in Berufen der sogenannten kritischen Infrastruktur (z. B. Gesundheitswesen und Polizei) tätig sind, ist damit gewährleistet. Die weitere Durchführung der Notversorgung kann am Montag mit der Schulleitung besprochen werden. Kollegen/innen bei denen die Betreuung des eigenen Kindes / der eigenen Kinder ausfällt, können dieses/diese am Montag mitbringen (bitte bei Bedarf eine kurze Mail an Frau Muth-Heldmann).
3. Alle Präsentationsprüfungen im Realschulzweig finden nach Plan statt!
4. Achtung, es gilt die Minimierung sozialer Kontakte!

Nicht betreut werden kann ihrKind, wenn es:  

Krankheitssymptome aufweist

in Kontakt zu infizierten Personen steht, oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind

sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten und noch keine 14 Tage vergangen sind
 

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Gaß